eCheck – Ist Ihre Elektroanlage in Ordnung?

Bei einer Neuanlage, beim fachgerechten Um- und Ausbau oder nach Reparaturarbeiten sorgt dafür Ihr Elektromeister. Wann war er das letzte Mal in Ihrem Haus? Und vor allem: Wurden nach der Installation der Neuanlage Veränderungen durchgeführt, z.B. durch Mieter?

Nach den VDE-Bestimmungen sind speziell für Bäder besondere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit des Benutzers vorgeschrieben. Auch bei Aus- und Umbauarbeiten – z.B. im Dachgeschoss oder den Kellerräumen kommt es auf die Einhaltung der VDE-Bestimmungen an. Sind Installationsart und Material korrekt? Sind Stromkreise sinnvoll aufgeteilt?

Sicher ist: Für den Zustand der E-Anlage sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Der E-CHECK gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Elektroanlage den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Warum ist eine Wiederholungsprüfungen von Elektrogeräten und Elektroanlagen (z.B. PC-Anlagen) wichtig?

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR ahnden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen. (§ 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII). Diese Wiederholungsprüfungen führen wir, natürlich mit modernster Messtechnik, gerne für Sie aus. Fragen Sie uns!

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 Pflicht. Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

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