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E-Check
Ist Ihre Elektroanlage in
Ordnung?
Bei einer Neuanlage, beim fachgerechten Um- und Ausbau
oder nach Reparaturarbeiten sorgt dafür Ihr
Elektromeister.
Wann war er das letzte
Mal in Ihrem Haus?
Und vor allem: Wurden nach
der Installation der Neuanlage Veränderungen durchgeführt,
z.B. durch Mieter?
Nach den VDE-Bestimmungen
sind speziell für Bäder besondere Schutzmaßnahmen zur
Sicherheit des Benutzers vorgeschrieben.
Auch bei Aus- und
Umbauarbeiten - z.B. im Dachgeschoss oder den
Kellerräumen kommt es auf die Einhaltung der
VDE-Bestimmungen an. Sind Installationsart und Material
korrekt? Sind Stromkreise sinnvoll aufgeteilt?
Sicher ist: Für den
Zustand der E-Anlage sind Sie als Eigentümer
verantwortlich.
Der E-CHECK gibt
Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Elektroanlage den gültigen
Sicherheitsbestimmungen entspricht.
Wiederholungsprüfungen
von Elektrogeräten und Elektroanlagen
(z.B. PC-Anlagen)
Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller
Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV
A3 Pflicht.
Die Prüfungen werden auf Grundlage der
Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 der
Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll
Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte
Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen
Schäden schützen. So z.B. schließen
Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre
Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört
werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät
verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften
schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch
ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder
gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche
Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis
zu 10.000 EUR ahnden.
Der Gesetzgeber hat diese
Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII)
übernommen. (§ 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII)
Diese Wiederholungsprüfungen
führen wir, natürlich mit modernster Messtechnik, gerne für
Sie aus. Fragen Sie uns!
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